Frage: Welchen Status haben die Standardzulassungen mit in Kraft treten des neuen EU Tierarzneimittelgesetzes?
Die Standardzulassungen gelten ab 28. Januar 2022 nicht mehr. Rechtsgrundlage ist das EU Tierarzneimittelgesetz (Verordnung (EU) 2019/6 ) und dessen Umsetzung in den Mitgliedstaaten.
Frage: Worauf müssen sich Imker einstellen?
Nach Aussage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 06. Mai 2021 wird es eine Übergangsfrist bis 2027 geben, bis dahin dürfen Tierarzneimittel auf Basis der Standardzulassungen weiterhin in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Von Hamsterkäufen ist aus Gründen der Haltbarkeit und Aufbewahrung absolut abzuraten.
Frage: Welchen Möglichkeiten gehen die Bieneninstitute nach, um Therapielücken entgegenzuwirken?
Die Bieneninstitute haben sich zusammengeschlossen und arbeiten derzeit an einer Studie, die als Basis für eine Einzelzulassung der Verdunstung von Ameisensäure (hier würden aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft der Institute für Bienenforschung Therapielücken auftreten) genutzt werden kann. Dabei werden besonders die Kriterien hinsichtlich der hohen Wirksamkeit zu erfüllen sein.
Die Imkerei wird durch Parasiten (z.B. Varroamilbe) und Krankheiten anspruchsvoller. Die Aus- und Fortbildung der Imker wird dabei immer wichtiger, um Bienen langfristig gesund zu halten. Wir Berater sehen uns dabei als wichtiges Bindeglied um die Ergebnisse der Forschung in die Praxis zu übertragen